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Der Anspruch auf eine Abfindung

Information für Arbeitnehmer:Innen in Frankfurt

Sie möchten ihren Anspruch auf eine Abfindung prüfen lassen. Sie suchen einen Anwalt in Frankfurt, der Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten soll. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Im Folgenden Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Abfindung bei Kündigung, Frankfurt Abfindung Arbeitsrecht, Abfindung bei Aufhebungsvertrag, Abfindungshöhe, Abfindung Rechtsanwalt Frankfurt, Abfindung Anspruch, Abfindungsrechner, Abfindung Arbeitnehmer Frankfurt, Abfindung Fristen und Abfindung Steuerfrei.

Frankfurt Abfindung Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt oder möchten kündigen und fragen sich ob sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Gerne können wir sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der Arbeitnehmerhilfe hierzu ausführlich beraten. Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenfrei beraten.

Abfindung bei Kündigung

Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Dies hängt vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers ab. Wenn der Arbeitsgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte und eine Kündigung ausspricht, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage hiergegen einzureichen. Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt, je stärker die Position des Arbeitnehmers ist, desto höher kann eine Abfindung ausfallen. Denn der Arbeitgeber hat das Risiko, dass diese Kündigung nicht wirksam ist und er den Arbeitnehmer dann wieder weiter beschäftigen muss. In diesem Zusammenhang entsteht die Möglichkeit auf eine Abfindung.


Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt werden. Je stärker die Position des Arbeitnehmers ist, desto höher wird eine solche Abfindung ausfallen. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis dringend beenden möchte, jedoch keinen Kündigungsgrund hat, muss der Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zahlen. Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag gibt es leider nicht.

Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe orientiert sich an bestimmten Faktoren, wie Beschäftigungsdauer, Branche, Verhandlungsgeschick und Dringlichkeit des Arbeitgebers. Grob gesagt erhält ein Arbeitnehmer ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Da es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, hängt die Höhe stark mit dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers zusammen. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, jedoch keinen Kündigungsgrund hat kann eine Abfindung deutlich höher ausfallen.

Abfindung Rechtsanwalt Frankfurt

Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenfrei beraten, wenn Sie ein Problem wie eine Kündigung haben. Um ihr Problem zu klären, bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie melden sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.



Abfindung Anspruch

eine gesetzliche Regelung für eine Abfindung gibt‘s nicht. Entscheidend ist die Position, dass Wissen und ihr Verhandlungsgeschick. Eine Abfindung erhält man nur, wenn man das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Die unwirksamer die Kündigung ist, desto höher kann eine Abfindung ausfallen.

Abfindungsrechner

Eine abschließende gesetzliche Regelung gibt es nicht. In § 1a KSchG ist festgelegt, dass ein Arbeitnehmer pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt fordern kann. Diesem Szenario geht jedoch eine betriebsbedingte Kündigung vor, bei der der Arbeitgeber eine solche Abfindung in der Kündigung mit angeboten hat.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen für eine Abfindung, sodass diese von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, jedoch keinen Kündigungsgrund hat kann eine Abfindung deutlich höher ausfallen. Die Abfindungshöhe orientiert sich an bestimmten Faktoren, wie Beschäftigungsdauer, Branche, Verhandlungsgeschick und Dringlichkeit des Arbeitgebers.

Abfindung Arbeitnehmer Frankfurt

Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenfrei beraten, wenn Sie ein Problem wie eine Kündigung haben. Um ihr Problem zu klären, bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie melden sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.


Abfindung Fristen

Eine gesetzliche Frist für die Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wir raten, immer gegen die Kündigung eine Klage einzureichen und einen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren. Diese Frist sollte man in keinem Fall versäumen, um eine mögliche Abfindung sicherzustellen.

Abfindung Steuerfrei

Die Abfindung ist sozialabgabenfrei. Der Arbeitnehmer muss keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Lohnsteuer jedoch fällt trotzdem an.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Abfindung" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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