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Fragen und Antworten zur Abfindung

Information für Arbeitnehmer:Innen in Frankfurt

Sie wurden gekündigt oder möchten selbst die Kündigung beim Arbeitgeber einreichen. Nun fragen Sie sich, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Hier liegt leider kein Automatismus vor. Eine Abfindung erhält nur, wer besonderes Verhandlungsgeschick zeigt.

Im Folgenden Fragen und Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Abfindung, wie Abfindung im Arbeitsrecht, Abfindung, Anspruch auf Abfindung/Abfindungsanspruch, Abfindung bei Kündigung, Höhe der Abfindung/Abfindungshöhe, Abfindung berechnen/Abfindungsrechner und Abfindung steuerfrei.

Wann erhalte ich eine Abfindung im Arbeitsrecht?

Meistens gehen Arbeitnehmer davon aus, dass man einen Anspruch auf eine Abfindung hat. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung hat man als Arbeitnehmer nicht, dies ist ausschließlich Verhandlungsgeschick.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung gibt es nicht. In einzelnen Fällen ist eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung gesetzlich geregelt. Andernfalls ist dies eine Verhandlungssache. Der Arbeitgeber macht Ihnen ein Abfindungsangebot und im Gegenzug erklären sie, dass sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Denn die Kündigungsschutzklage ist ein Risiko für den Arbeitgeber dar dies unter Umständen teuer werden kann und das Gericht zu dem Schluss kommen kann, dass die Kündigung unwirksam ist.

Erhalte ich eine Abfindung bei einer Kündigung?

Die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung ist in § 1a KSchG geregelt. In einem solchen Fall erhalten Sie eine Abfindung bei einer Kündigung. Andernfalls ist dies Verhandlungssache. Der Arbeitgeber macht in der Regel ein Abfindungsangebot, wenn er ein Risiko sieht, dass die Kündigung bei Einreichen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht nicht standhalten wird.



Wie ist die Höhe der Abfindung?

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Abhängig ist die Abfindung auch von der Branche, in der Sie arbeiten. In der Regel kann man sagen, dass die Abfindung nicht unter 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr sinkt. Jedoch hängt die Höhe der Abfindung auch von einem Verhandlungsgeschick ab, da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt.

Abfindung berechnen, aber wie?

Die Abfindung berechnet sich in der Regel nach der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttomonatsgehalt. Meist verhandelt man 0,5 -1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Hinzukommen, dann weitere Faktoren, die sehr branchenspezifisch sind.

Ist die Abfindung steuerfrei?

Die Abfindung ist nicht steuerfrei. Es muss Lohnsteuer bezahlt werden. Die Abfindung ist sozialabgabenfrei.

Sollte ich das Abfindungsangebot selbst verhandeln?

Wir empfehlen Ihnen hier die Unterstützung  von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht. Unsere im Arbeitsrecht sehr erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte finden für Sie immer die beste Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems. Hierfür erhalten Sie auch sehr kurzfristig einen Termin zur Beratung.

Lassen Sie sich schnell und kostenlos von einem unserer im ArbeitnehmerHilfe e.V. ehrenamtlich tätigen Anwälte beraten. Um ihr Problem trotzdem zu klären bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie meldet sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.


Erhält man bei einer Kündigungsschutzklage automatisch eine Abfindung?

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, ist eine Abfindung nicht sicher. Das Arbeitsgericht kann lediglich feststellen, ob die Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet hat. Die Abfindung kommt dann ins Spiel, wenn die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gute Aussichten auf Erfolg hat, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch loswerden möchte, aber keinen Kündigungsgrund hat.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Abfindungen" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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