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Abmahnung

Sie haben aus heiterem Himmel eine Abmahnung erhalten und fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Der Arbeitgeber wirft Ihnen ein Verhalten vor, dass Sie entweder nicht getan haben oder nicht für abmahnfähig halten. 

Grundsätzlich dient die Abmahnung dazu, dem Arbeitnehmer/ der Arbeitnehmerin den arbeitsvertraglichen Vertragsverstoß vor Augen zu führen, also das Verhalten zu rügen und  gleichzeitig aufzuzeigen, dass im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, im schlimmsten Fall mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechnet werden muss. Die Abmahnung ist zur Kündigung das mildere Mittel, um auf ein steuerbares, also veränderbares und missbilligtes Verhalten hinzuweisen und damit eine Wiederholung zu vermeiden. 

Die Abmahnung muss strenge Anforderungen erfüllen, die anderenfalls die Abmahnung unwirksam machen. 

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und die Abmahnung entfernt haben möchten, prüfen wir gerne, ob das abgemahnte Verhalten eine Abmahnung überhaupt rechtfertigt und formell unwirksam ist. 

Gerne zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten einer Abwehr und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte auf. 



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Wir sind für Sie da.

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