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Kündigung (wegen Coronavirus)

In den aktuellen Meldungen wird aktuell immer wieder berichtet, dass insbesondere in der Automobilindustrie die Zulieferung aus Standorten in China aufgrund des Coronavirus still steht.

Messen werden abgesagt und Unternehmen erwarten enorme wirtschaftliche Einbußen. In Zeiten der wirtschaftlichen Einschränkungen werden von Unternehmen oftmals Kündigungen ausgesprochen oder Aufhebungsvereinbarungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten. 

Diese sollten sie allerdings nicht einfach hinnehmen. 

Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten trägt der Arbeitgeber das Risiko und kann auch dann den Arbeitnehmer nicht ohne Grund und Sozialauswahl kündigen.  

Nehmen Sie die Kündigung daher nicht einfach hin und lassen Sie den Sachverhalt prüfen. Eine Kündigung ist immer innerhalb von drei Wochen ab Zugang mit der Kündigungsschutzklage anzugreifen, damit diese nicht wirksam wird, unabhängig davon ob die Kündigung letztendlich wirksam oder unwirksam war. 



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