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Recht auf Arbeit im Home Office

Ob auf rechtlicher oder rein tatsächlicher Grundlage werden Arbeitnehmer vermehrt in das Home Office versetzt, soweit es arbeitsvertraglich möglich und durchführbar ist. 

Für viele Arbeitnehmer, die nebenher Kinder betreuen müssen oder die Gefallen an der Arbeit vom Home Office aus gefunden haben, stellt sich die Frage, ob ein Recht des Arbeitnehmers auf Arbeit im Home Office besteht.

Grundsätzlich ist ein Recht auf Home gesetzlich (noch) nicht geregelt.

Der Arbeitgeber bestimmt den Inhalt, den Ort und Zeit der Arbeitsleistung kraft seines Direktionsrechts nach § 106 GewO.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer daher nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers ihre Tätigkeit nach Hause verlagern dürfen. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. 

Allerdings kann sich ein Anspruch auf die Tätigkeit im Home Office aus betrieblicher Übung ergeben, wenn der Arbeitnehmer über eine längere Zeit im Home Office eingesetzt wurde und ein Vertrauenstatbestand entstanden ist. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer aus dem gewährenden Einsatz im Home Office darauf schließen konnte, dass dies auch in Zukunft erfolgen wird. Da allerdings der coronabedingte Einsatz im Home Office auch aus Arbeitnehmersicht nur vorübergehend für die Dauer der Pandemieeinschränkungen erfolgt, ist es regelmäßig schwer eine betriebliche Übung zu begründen. Dafür müsste der Arbeitgeber zusätzlich verdeutlichen, dass auch nach Corona die Gewährung von Arbeit im Home Office beabsichtigt ist. 

Darüber hinaus kann sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ein Anspruch auf Home Office ergeben, also wenn beispielsweise andere vergleichbare Mitarbeiter im Home Office arbeiten dürfen, und nur der das Recht auf Home Office beanspruchende Mitarbeiter die Arbeit im Home Office verweigert wird. 

Falls Sie in Ihrem konkreten Fall haben, beraten wir Sie gerne über Ihre Erfolgsaussichten.



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