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Wer muss die Überstunden bei einem Rechtsstreit auf Zahlung von Überstunden beweisen? BAG, Urteil vom 4.5.2022 – 5 AZR 359/21

Arbeitnehmer klagen häufig darüber, dass sie viele Überstunden geleistet haben, die der Arbeitgeber nicht vergütet hat. 

Der Arbeitnehmer hat auf Ausschlussfristen zu achten, die zum Erlöschen von Überstundenvergütungen führen können. Zusätzlich hat der Arbeitnehmer voll darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet und der Arbeitnehmer seine Normalarbeitszeit überschritten und sich auf Weisung des Arbeitgebers hierfür bereitgehalten hat. 

Das Arbeitsprozessrecht ist in der Regel sehr arbeitnehmerfreundlich, da in den meisten Fällen der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. In Überstundenprozessen ist das anders. 
In der Entscheidung des BAG vom 4.05.2022  begehrte der Kläger, der als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten beschäftigt war die Vergütung für 348 Überstunden. Die Arbeitszeit wurde mittels technischer Zeiterfassung erfasst. Der Kläger trug vor, dass Pausen nicht möglich gewesen seien und sich deshalb die Überstunden angehäuft hätten.

Das Arbeitsgericht in der ersten Instanz sah die Überstundenklage als begründet und verwies auf eine Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019, wonach die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen und damit die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitgeber liege. Diese Auffassung wurde weder von der 2. Instanz und auch nicht vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. 

Bei der Entscheidung des EuGH ging es um Fragen des Arbeitsschutzes und nicht um Vergütungsfragen von Überstunden, und war deshalb nicht auf den Überstundenprozess anzuwenden. 

Der Arbeitnehmer ist daher auch weiterhin verpflichtet konkret darzulegen und zu beweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet waren und er diese im Einzelnen geleitet hat. In der vorliegenden Entscheidung konnte der Arbeitnehmer nicht darlegen, dass er keine Zeit gehabt habe, Pausen zu nehmen, so dass die Klage abgewiesen wurde. 



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