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Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis hat in der beruflichen Weiterentwicklung einen außergewöhnlich hohen Stellenwert.

Dem Arbeitszeugnis wohnt in der beruflichen Karriere ein außerordentlich hoher Stellenwert inne. Sobald in der gegenwärtigen arbeitsrechtlichen Praxis über das Thema Arbeitszeugnisse gesprochen, geht es fast ohne Ausnahme um das qualifizierte Arbeitszeugnis beziehungsweise das davon fast nicht zu unterscheidende Zwischenzeugnis, da das einfache Arbeitszeugnis schlichtweg zu wenige Auskünfte gibt, um den Informationsbedarf für eine Personalentscheidung zu decken.

Aufgrund dieser Tatsache wird hier ausnahmslos das qualifizierte Arbeitszeugnis, dessen Inhalt und Form, "geheime" Codes und Formulierungen, die Noten des Arbeitszeugnisses und die mit ihm verbunden Fristen, Schreiben eines Arbeitszeugnisses und Hilfe durch einen Generator sowie Ansprüche und deren Durchsetzung behandelt. Überdies erörtern wir die Handlungsoptionen sowie Aussichten, gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis vorzugehen.

Der Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das vollumfängliche qualifizierte Arbeitszeugnis ist, je nachdem wie man es betrachtet, in sechs bis zehn Abschnitte beziehungsweise Bestandteile gegliedert. Der Abschnitt, in welchem die Leistungen des Arbeitnehmers bewertet werden, ist in zahlreiche Punkte untergliedert, die jeweils einzeln bewertet werden.

Unter Abschnitt 1 werden der Name, das Geburtsdatum sowie der Geburtsort des Arbeitnehmers abgehandelt und, falls er es will, ebenso dessen Eintrittsdatum in das Unternehmen sowie die Art der zu erfüllenden Aufgaben. Im zweiten Abschnitt wird die Firma dargestellt sowie geschildert, welchen Bezug es zu den Aufgaben des beurteilten Mitarbeiters gibt. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit den Tätigkeiten des Mitarbeiters sowie informiert darüber, welches seine Aufgaben waren und wo der Schwerpunkt seiner Beschäftigung lag.

Die Leistungsbeurteilung folgt in Abschnitt 4, welcher noch einmal in mehrere Punkte untergliedert ist. Einer dieser Punkte befasst sich mit den Fähigkeiten des Angestellten, also seinem Wissen und Können. Um etwas über dessen Souveränität und Flexibilität herauszufinden, gibt es den Punkt Auffassungsgabe, Urteilsfähigkeit und Denkvermögen. Unter anderem wird der Punkt Belastbarkeit sowie Ausdauer bewertet und in einem weiteren die grundsätzliche Leistungsbereitschaft des Beurteilten, sprich sein Engagement am Arbeitsplatz, seine Arbeitsmoral und seine Einstellung zur Mehrarbeit. Ein nächster Punkt informiert über dessen Arbeitsweise sowie Zuverlässigkeit und der wird ergänzt um den Punkt Arbeitsergebnisse. Ein besonderer letzter Punkt, allein für die Bewertung von Führungskräften, setzt sich mit deren Kompetenzen auseinander. Dabei geht es unter anderem um die Durchsetzungsfähigkeit, die Fähigkeit, strategisch zu denken, die Mitarbeiterführung sowie das Verhandlungsgeschick.

Der fünfte Abschnitt gibt eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung des Angestellten, die dort genannte Gesamtnote, sollte mit den im vierten Abschnitt eingetragenen Einzelnoten nicht in Widerspruch stehen.


Nicht alles gehört in ein Arbeitszeugnis, auch keine geheimen Codes

Da ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vor allem die typischen Eigenschaften eines Beschäftigten mitteilen soll, die seine Person verständlich beschreiben, haben einmalige Ereignisse nichts darin zu suchen. Viele Sachverhalte dürfen überhaupt nicht erwähnt werden, dazu gehören Betriebsratstätigkeit, Streik und Aussperrung, Abmahnungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheitszustand, Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeiten, Schwerbehinderteneigenschaft, Mutterschutz und Schwangerschaft, Vorstrafen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Krankentage, Parteizugehörigkeit, Straftaten, religiöses Engagement und Privatangelegenheiten.

Sollte ein Arbeitgeber versuchen, eine der eben genannten Eigenschaften in versteckter Form im qualifizierten Arbeitszeugnis unterzubringen, ist das ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.

Die formalen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Abgesehen von den selbstverständlichen Dingen, wie Briefkopf mit Namen und Adresse des Ausstellers, die Unterschrift eines Berechtigten und dem Firmenstempel müssen noch etliche andere Vorschriften für das qualifizierte Arbeitszeugnis eingehalten werden. Ein Zeugnis muss in einer einheitlichen, üblichen Maschinenschrift auf qualitativ gutem und fleckenfreien Papier ausgedruckt werden und spätere Durchstreichungen, Korrekturen sowie andere Änderungen sind unzulässig.



Die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis

Ohne Ausnahme muss jedes qualifizierte Arbeitszeugnis klar, wahr sowie vollständig sein, da es sich schließlich um eine Urkunde des Personalwesens handelt.

Die Ausarbeitung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses findet dann jedoch auf einem schmalen Grat zwischen wahrheitsgemäßer sowie der genauso vorgeschriebenen wohlwollenden Formulierung Um die Herausforderung zu bewältigen, ist für den Verfasser des qualifizierten Arbeitszeugnisses profundes Wissen auf dem neuesten Stand und reichlich Erfahrung unverzichtbar.

Ein tatsächlich praktischer Helfer beim Ausarbeiten ist ein sogenannter Arbeitszeugnisgenerator, von denen sich ein paar Versionen im Internet finden. Im Zeugnisgenerator sind die Daten des zu beurteilenden Beschäftigten und des Unternehmens einzutragen, darüber hinaus werden in der Eingabemaske alle notwendigen Informationen abgefragt. Wenn alles eingetragen wurde, dauert es lediglich ein paar Sekunden bis zur Ausgabe eines personalisierten Zeugnismusters. In einem abschließenden Durchlauf muss der ausgegebene Text noch individualisiert und durch ein paar zusätzliche Informationen mit ausreichend Bezügen angereichert werden.

Fristen und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis

Jeder Beschäftigte hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, welches wenigstens sechs Wochen Bestand hatte, Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber, jedoch muss er ihn schriftlich geltend machen. Der muss spätestens sechs Wochen nach dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses gestellt werden, da der Anspruch sonst leider verfällt.

Ist der Anspruch erst mal geltend gemacht worden, ist das Unternehmen in der Pflicht, das geforderte qualifizierte Arbeitszeugnis binnen 14 Tagen bereitzustellen. Dann muss der Betrieb dem Beurteilten die Personalurkunde per Post zukommen lassen und im Falle, dass das nicht gelingt, muss er das Arbeitszeugnis mindestens drei Jahre aufheben, damit es zur Abholung bereit liegt.

Sofern ein Arbeitgeber die Erstellung eines Arbeitszeugnisses grundsätzlich oder innerhalb der vorgegebenen Frist, zuzüglich von sieben Tagen, verweigert, muss ihn der betroffene Arbeitnehmer erstmal abmahnen. Falls diese Abmahnung ihre Wirkung verfehlt, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsgericht einschalten, das dafür Sorge trägt, dass der Angestellte sein Arbeitszeugnis bekommt.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Arbeitszeugnissen" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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