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Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie
Das Corona-Virus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist einstweilen kaum vorherzusagen, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und seinen Konsequenzen für das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise meldeten zahlreiche Firmen Kurzarbeit an während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, inwieweit das rechtmäßig war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, aber keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.
Die Corona-Krise im Arbeitsrecht
Während der Corona-Pandemie wurde offenbar, wie schwierig die Herausforderungen für die Arbeitsvertragsparteien sind, in erster Linie, da im Zug Pandemie nahezu täglich neue arbeitsrechtliche Fragen beantwortet werden mussten. Das hat vor allem auf Seiten der Beschäftigten zu Verunsicherungen geführt, welche dann das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen erheblich belasteten. Das lag auch daran, dass im Grunde zuvörderst die Angestellten gezwungen waren, sich den lästigen Regeln der Corona-Pandemie anzupassen, was ihnen zahlreiche Umstellungen im Rahmen betrieblicher Abläufe abverlangte und zu Konflikten mit den Arbeitgebern führte.
Corona - Probleme und Widersprüche an einem Beispiel
Mit Beginn der Corona-Krise schoben sich viele zuvor kaum beachtete Probleme schlagartig in den arbeitsrechtlichen Fokus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unverzüglich musste auf schnell wechselnde Gefährdungsbeurteilungen reagiert werden, so mussten für eine große Anzahl in der Öffentlichkeit tätige Mitarbeiter Schutzausrüstungen wie Schutzanzüge, Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe beschafft werden. Solche Sachen waren zu Beginn der Corona-Pandemie sehr teuer und dazu noch schwer zu bekommen, etliche Angestellte weigerten sich, Schutzausrüstung zu nutzen, andere verweigerten es, ohne diese zu arbeiten. Es war eine problematische Aufgabe, diese der rasanten Entwicklung geschuldeten Widersprüche zu erledigen, weil das, was vor ein paar Tagen noch richtig war, auf einmal nicht mehr galt. Die dadurch verursachte Verunsicherung führte nahezu unvermeidlich zu einem Verlust der Vertrauensbasis zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern.
Arbeitsrechtliche Auswirkung der Coronapandemie
Doch auch mehrere andere Themen des Arbeitsrechts wurden von der Corona-Pandemie beträchtlich beeinflusst. Sofort, wenn wegen der Corona-Krise ein Personalnotstand auftrat, mussten etliche bereits bewilligte Urlaubsanträge widerrufen werden und für einige Berufsgruppen ordnete man etwa Urlaubssperren an. In wenig ausgelasteten Unternehmen musste dagegen Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden angeordnet werden, bei den bereits genehmigten Dienstplänen war das dagegen nicht möglich, weil damit schon ein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung vorgelegen hat. Sowie für einen Beschäftigten eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet wurde, musste dessen Firma für die folgenden sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns entrichten. Zwar wurde die Einführung von Kurzarbeit vom Gesetzgeber zweifellos beträchtlich vereinfacht, aber dessen ungeachtet musste von jedem einzelnen Mitarbeiter die Zustimmung dafür eingeholt werden.
Weitere mit der Coronapandemie einhergehende Probleme
In zahlreichen Betrieben wurden Notfallpläne angelegt, die unter anderem eine Umstellung vom Dreischicht- auf ein Zweischichtsystem vorsahen, was die tägliche Dauer der Arbeitszeit von acht auf zwölf Stunden pro Schicht erhöht hätte. Die Arbeitsabläufe zahlloser Unternehmen mussten anders erstellt werden, mit dem Plan, die Dauer der Kontakte zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und den Kunden so weit wie möglich zu reduzieren. Die Neuerstellung des Schichtsystems und die Neugestaltung der Arbeitsabläufe waren prinzipiell nur unter Einbeziehung sowie Zustimmung der jeweiligen Betriebsräte möglich. Das Thema Homeoffice enthält ein erhebliches Potential für Konflikte mit dem Arbeitgeber, weil dieser die Rahmenbedingungen gewährleisten muss. Das umfasst die Einhaltung von Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie des Datenschutzes ebenso wie die Übernahme der Kosten für Strom und Telekommunikation.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.
Falls Sie Fragen zur "Coronakrise im Arbeitsrecht" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.
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