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Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne wegen Corona

Die häusliche Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zum Beispiel wegen der Covid-19-Pandemie und bezweckt damit den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung der Erreger gebremst wird. Die Quarantäne findet bei denjenigen Anwendung, die Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person hatten. Die Menschen, bei denen eine Corona-Infektion vorliegt, also bei denen diese durch einen Corona-Antigen-Schnelltest oder Kraft eines PCR-Tests belegt wird, müssen in häusliche Isolierung beziehungsweise bei Schwierigkeiten in einem Krankenhaus isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus wird ebenso COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist momentan nicht vorauszusagen, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie meldeten unzählige Betriebe Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen aussprachen. Die Frage, ob und inwiefern das rechtmäßig war, kann eindeutig verneint werden, da die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Die Probezeit im Arbeitsrecht

Als sogenannte Probezeit wird eine gegenseitig eingeräumte Testphase bezeichnet, welche vom Start eines neuen Arbeitsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende reicht. Je nachdem welche Vereinbarung getroffen wurde, kann eine Probezeit bis zu sechs Monaten andauern. Innerhalb der Probezeit darf der Arbeitsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift allerdings nicht in der Probezeit, aus diesem Grund bedarf es keines Kündigungsgrundes, um das Vertragsverhältnis aufzulösen. Falls dem Arbeitnehmer die neue Arbeitsstelle nicht gefällt, kann er diese mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, weil die Erleichterungen einer Probezeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gelten.



Kündigung in der Probezeit wegen einer Quarantäne

Oftmals offenbaren uns Mitarbeiter, dass sie von ihrem Unternehmen gekündigt wurden, nachdem sie diesen über die durch eine Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme informiert hatten. Viele der betroffenen Mitarbeiter wurden direkt danach von ihren Chefs dazu aufgefordert, eine schriftliche Bestätigung der Anordnung der Gesundheitsbehörde beizubringen. Da die Mehrzahl der Gesundheitsämter aber überlastet war und sich aus diesem Grund nicht in der Lage zeigte, schriftliche Bestätigungen über die angeordnete Quarantäne so schnell auszustellen. Die Nichtvorlage des schriftlichen Nachweises wurde von diesen Arbeitgebern leider als Grundlage für die Kündigung genommen. auch wenn die betreffenden Arbeitnehmer überhaupt keine Option hatten, diese vorzulegen. In erster Linie in kleinen Unternehmen oder in der Probezeit gehen zahlreiche Arbeitnehmer davon aus, dass sie einfach so gekündigt werden können. Doch das ist nicht richtig, auch im Falle, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, darf man daraus keine Zulässigkeit jeglicher Kündigungen ableiten. In den vorgestellten Fällen handelte es sich um Willkürakte der Arbeitgeberseite und verschiedene Arbeitsgerichte erklärten derartige Kündigungen daher für unwirksam.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur „Kündigung in der Probezeit wegen Quarantäne“ haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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