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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne bezeichnet eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zum Beispiel wegen der Covid-19-Pandemie und bezweckt damit den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung der Viren eingedämmt wird. Die Quarantäne findet für diejenigen Anwendung, die Kontakt mit einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person hatten. Die Menschen, bei denen eine Infektion mit Covid-20 vorliegt, also bei denen diese anhand eines PCR-Tests oder kraft eines Corona-Antigen-Schnelltests belegt wurde, müssen in häusliche Isolierung oder bei Schwierigkeiten in einer medizinischen Einrichtung abgetrennt werden.

Die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus wird auch als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist aktuell noch nicht vorauszusagen, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und seinen Konsequenzen für das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Höhepunkt der Corona-Ausbreitung meldeten zahllose Unternehmen Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das rechtmäßig war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Wenn sich eine Firma von einem Angestellten verabschieden will, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Bedingungen erfüllt sein, damit eine ordentliche Kündigung überhaupt wirksam ist. Zunächst muss dafür eine vorschriftsmäßige Erklärung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, das heißt, die Schriftform muss dazu zwingend eingehalten werden und das Schreiben muss dem Betroffenen tatsächlich zugehen. 

Überdies ist die geltende Kündigungsfrist zu berücksichtigen, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf keinesfalls durch ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen sein. Zudem muss ein verhaltensbedingter, personenbedingter oder betriebsbedingter Grund für eine Kündigung vorhanden sein, um eine solche sozial zu begründen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im vorherigen Abschnitt wurde erläutert, was für Prämissen erfüllt sein müssen, um einen Angestellten ordentlich kündigen zu können. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob und welchen Kündigungsgrund eine Quarantäne verursachen könnte. Weil der Wegfall eines Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit einer Quarantäne schlechthin nicht möglich ist, fällt eine betriebsbedingte Kündigung selbstverständlich zweifellos aus. Gleichermaßen ist eine personenbedingte Kündigung ohne Aussicht auf Erfolg, da freilich eine Person von einer Quarantänemaßnahme betroffen ist, jedoch lediglich für eine recht kurze Zeit was die arbeitsrechtliche Wirksamkeit einer so begründeten Entlassung faktisch ausschließt. 

Aus den genannten Gründen bleibt nur eine verhaltensbedingte Kündigung übrig, jedoch nicht, weil sich ein Beschäftigter in Quarantäne befindet. Eher könnte eine Missachtung solch einer amtlichen Anordnung, also ein Ignorieren der angeordneten Quarantäne, zu einer Abmahnung und im Falle einer Wiederholung folgerichtig zu einer Entlassung des Mitarbeiters führen. Um es so deutlich wie möglich zu postulieren, ein Arbeitnehmer, der sich in eine Quarantänemaßnahme begibt, kann deswegen in keinem Fall gekündigt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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