Corona Hotline ++ Arbeitsrecht Frankfurt ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Frankfurt ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus wird auch COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist zur Zeit noch nicht vorherzusagen, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und seinen Konsequenzen für das Berufsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Ob das rechtmäßig ist, darf bezweifelt werden, da die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Sonderkündigungsrecht ist die Bezeichnung für ein einseitiges Gestaltungsrecht und es ermöglicht ein Vertragsverhältnis zu kündigen, obschon eigentlich keine Möglichkeit zur Kündigung besteht. Sonderkündigungsrechte kommen immer dann in Frage, wenn die andere Vertragspartei eine Möglichkeit hat, nachträglich die Vertragskonditionen, zum Beispiel den Preis einer vertraglichen Leistung einseitig zu ändern. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich einerseits aus einem Gesetz ergeben oder andererseits in einem Vertrag fixiert worden sein.

Sonderkündigungsrecht von Arbeitsverträgen

Sicher gibt es auch für Arbeitsverträge ein Sonderkündigungsrecht, diese werden im Arbeitsrecht immer außerordentliche Kündigung genannt. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung muss bei einer außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen. Demnach könnte ein wichtiger Grund vorliegen, wenn die kündigende Vertragspartei die Fortsetzung des vertraglichen Verhältnisses bis zum Vergehen der Kündigungsfrist als nicht zumutbar betrachtet. Was letztlich einen wichtigen Grund darstellt, wird nicht durch ein Gesetz definiert, vielmehr müssen Fakten vorliegen, die nach Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien und unter einer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.



Fristlose Kündigung wegen Corona

Immer wieder hört man in Meldungen davon, dass es wegen der Corona-Pandemie ein Sonderkündigungsrecht für Arbeitsverhältnisse gäbe. Die Covid-19-Ausbreitung hat zwar eine besondere Situation im Berufsleben geschaffen, doch das Arbeitsrecht ist trotz allem gleich geblieben. Demnach kann weder die Pandemie an sich, noch eine Infektion oder Erkrankung an Covid-20 der Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.

Außerordentliche Kündigungen im Zusammenhang mit Corona

Es ist ganz ohne Zweifel etwas ganz anders zu bewerten, ob eine außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit Covid-19 erfolgte. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden zum Beispiel Regeln und Vorschriften erlassen, um deren Auswirkung auf das Gesundheitssystem abzufedern und zu reduzieren. Dazu gehörten Abstands- und Hygieneregeln, 3G und ähnliche Regeln, Maskenpflicht und PCR-Tests, Quarantänevorschriften sowie Reise- und Besuchsbeschränkungen. Wenn jemand wiederholt und bewusst gegen gesetzliche Regeln verstößt, kann das freilich auch eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Sonderkündigungsrecht wegen Corona" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Corona

Das Corona-Virus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf...

Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zum Beispiel wegen der Covid-19-Pandemie...

Kündigung im Arbeitsrecht

Falls eine Arbeitsvertragspartei ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist oder aber unmittelbar beenden...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

069-400503920

Termin Arbeitsrechtsberatung:
069-400503920

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Textorstraße 72
60594 Frankfurt am Main

Corona Krise ++ Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Frankfurt ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Frankfurt