Corona Hotline ++ Arbeitsrecht Frankfurt ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Frankfurt ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Die Kündigung

Das ohne Zweifel bedeutendste Problem im Arbeitsrecht ist die Kündigung sowie alles, was ansonsten mit dieser zu tun hat.

Da gibt es zum Beispiel die unterschiedlichen Kündigungsarten und Kündigungsgründe, der Kündigungsschutz sowie die davon ableitbare Kündigungsschutzklage, die außerordentliche und ordentliche Kündigung, die Form und der Inhalt einer Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Fristen für die Kündigung sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Kündigung. All diese Themen sind mit zahlreichen Fragen verknüpft, von denen die wichtigsten nun eine Antwort finden werden.

Auf was kommt es bei einer Kündigung an?

Für den Fall, dass eine Arbeitsvertragspartei ein Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf einer Kündigungsfrist oder jedoch direkt zu einem Abschluss bringen möchte, muss der Wille des Kündigenden grundsätzlich durch eine formelle Kündigung erklärt werden. Bei allen Arten einer Kündigung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten und genauso sind die maßgeblichen Voraussetzungen unerlässlich. Beschäftigte können jederzeit, aber allein bei Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen und brauchen dazu keinen Grund für die Kündigung angeben. Entscheidend höher liegen die Hürden aus Sicht der Arbeitgeber, wenn diese sich von einem Angestellten trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz beachtet werden muss.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

So gibt es zum einen die außerordentliche fristlose Kündigung und zum anderen die ordentlichen Kündigungen, die alle fristgemäß erfolgen. Ordentliche Kündigungen sind in die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung unterteilt. Wenn ein Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der gekündigte Mitarbeiter mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt ist, kann er für die Kündigung eine Begründung vom Arbeitgeber verlangen.

Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?

Es wird dadurch bestimmt, welche Art der Kündigung zum Einsatz gekommen ist, schließlich stellen sich für jede Art der ordentlichen Kündigung ganz genaue Anforderungen, damit diese wirksam begründet werden kann. Relevanz haben beispielsweise inner- oder außerbetriebliche Gründe, welche zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Disziplinarverstöße des Beschäftigten können Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und subjektive oder objektive Leistungsmängel sind denkbare Anlässe für eine personenbedingte Kündigung.

Wie sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus?

Ein Arbeitgeber muss im Falle einer Kündigung eine ganze Menge Regeln beachten, welche Form und Inhalt, die Begründung und die Abstimmung mit dem Betriebsrat betreffen. Für alle Varianten der Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, Kündigungsschreiben von einer kündigungsberechtigten Person selbst unterzeichnet und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Kündigungsschreiben müssen die angenommene Kündigungsfrist und in der Betreffzeile das Wort “Kündigung” enthalten sowie des Weiteren mit einem Datum und den vollständigen Adressen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers ausgestattet sein. Wurde auch nur einer der vorgeschriebenen Inhalte fehlt oder wurden die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten, wird die Kündigung gemeinhin als arbeitsrechtlich unwirksam angesehen.



Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?

Es gibt lediglich zwei Varianten – entweder es gilt die tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist oder es muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. vom Gesetz bestimmte Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt für Arbeitnehmer, die selbst kündigen möchten, in der Regel vier Wochen zum 15. oder den letzten Tag des Monats. Für die Arbeitgeber gelten, je nach Länge der Zugehörigkeit eines Angestellten zum Betrieb, explizit längere gesetzliche Kündigungsfristen. muss bei einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende eingehalten werden, nach zehn Jahren sind es vier und nach zwanzig Jahren sieben Monate.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Der Terminus fristlose Kündigung ist wirklich höchst schwammig, weswegen diese besser als außerordentliche Kündigung bezeichnet werden sollte. Die Bedingungen für eine derartige Kündigung sind: die Einhaltung einer Zweiwochenfrist, das vorherige Erteilen einer Abmahnung, wobei es davon Ausnahmen gibt, das Vorliegen eines wichtigen Grundes und das Fehlen eines milderen Mittels. Elementar für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist der sogenannte wichtige Grund. Dafür kommen grobe Verletzungen der Treuepflicht, beharrliche Arbeitsverweigerung, Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitszeitbetrug oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in Frage.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

Ein Mitarbeiter ist nur dann ohne einen Grund kündbar, falls er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist automatisch in der Probezeit und in Firmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern der Fall, aber genau genommen darf auch in diesen keineswegs willkürlich gekündigt werden. So besehen, ist eine Kündigung ganz ohne einen Grund nicht möglich, doch der sich daraus ableitende Kündigungsschutz ist vielmehr theoretischer Natur.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Kündigung" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Corona

Das Corona-Virus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten...

Kündigung im Arbeitsrecht

Falls eine Arbeitsvertragspartei ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist oder aber unmittelbar beenden...

Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und wollen Sie deswegen Kündigungsschutzklage beim Frankfurter Arbeitsgericht führen...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

069-400503920

Termin Arbeitsrechtsberatung:
069-400503920

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Textorstraße 72
60594 Frankfurt am Main

Corona Krise ++ Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Frankfurt ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Frankfurt