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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Nutzen, Frist und Kosten der Kündigungsschutzklage

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und wollen Sie deswegen Kündigungsschutzklage beim Frankfurter Arbeitsgericht führen? Hier bekommen Sie von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt hier das Wichtigste kompakt präsentiert.

Nutzen der Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklagen sind das für Arbeitnehmer aussichtsreichste Verfahren, um gegen Kündigungen vorzugehen, ganz gleich, welches Ziel diese haben. Zahlreiche entlassene Arbeitnehmer wollen, dass ihr Arbeitsvertrag erhalten bleibt, andere, dass eine ordentliche Abfindung gezahlt sowie ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist tatsächlich das Mittel der Wahl, um sich gegen eine unzureichend begründete Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Die damit verbundene Kündigungsschutzklage bezweckt aus Arbeitnehmersicht, die Wirksamkeit der Kündigung anzufechten.

Üblicherweise ist ein Kündigungsschutzprozess für den Arbeitnehmer zwar mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes verbunden, kriegt aber als Gegenleistung eine Abfindung sowie ein gutes Arbeitszeugnis. Eine weit verbreitete Fehlannahme ist aber, dass gekündigte Arbeitnehmer generell Anspruch auf die Abfindungszahlung hätten. Dies ist falsch, weil gekündigte Arbeitnehmer bloß dann einen Anspruch auf Abfindung haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz nach einer betriebsbedingten Kündigung greift.

Ansonsten hängen die Abfindungshöhe sowie die Qualität des Arbeitszeugnisses Geschick des beauftragten Anwalts ab. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind dafür bekannt, in Kündigungsschutzverfahren überdurchschnittliche Resultate für die Arbeitnehmer zu erzielen.

Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Es sei daran erinnert, die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ist das Ziel eines Kündigungsschutzprozesses. Das heißt im Umkehrschluss prinzipiell, nach einen vom Arbeitnehmer gewonnenem Kündigungsschutzprozess ist die Kündigung nicht wirksam. Demgemäß bleibt dem Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis erhalten und kann unter bestimmten Voraussetzungen von seinem Arbeitgeber das entgangene Gehalt für den zurückliegenden Zeitraum verlangen.

Sofern das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer infolge des Kündigungsschutzprozesses so zerrüttet wurde, dass keine Zusammenarbeit mehr umsetzbar ist, kann eine der beiden Parteien einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Frankfurter Arbeitsgericht stellen.

Unabhängig davon, ob der Antrag vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommt, wird das Arbeitsverhältnis aufgehoben und der Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung verurteilt. Wegen dieser Gegebenheiten handeln unsere Rechtsanwälte gute Abfindungsvergleiche in Kündigungsschutzverfahren aus.



Frist der Kündigungsschutzklage - Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Für die Beantragung einer Kündigungsschutzklage ist die Dreiwochenfrist zwingend einzuhalten, da die Kündigung sonst als wirksam gilt. Mit der theoretisch möglichen Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen beginnt die Dreiwochenfrist zu laufen. Hierfür reicht zum Beispiel die Zustellung der Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers, weil dieser dessen Leerung selber sicherstellen muss.

Verpasst er die Dreiwochenfrist, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage äußerst schwierig und nur selten durchsetzbar. Eine nachträgliche Zulassung kommt eigentlich nur in Frage, wenn eine schwere Krankheit mit einem Klinikaufenthalt nachweisbar ist. Wurde die Frist versäumt, gilt eine Kündigung, abgesehen von solchen besonderen Umständen, unvermeidlich als wirksam.

Möchten Sie wissen, ob die Kündigung noch innerhalb der Dreiwochenfrist liegt? Dann melden Sie sich rasch und unkompliziert online bei der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt an und lassen Ihre Kündigung von unseren Rechtsanwälten auf Wirksamkeit prüfen. Zugleich können Sie sich über die Aussichten in einem Kündigungsschutzprozess beraten lassen.

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Obschon der Rechtsanwalt, fallbedingt, mal mehr und mal weniger Aufwand hat, darf er die Anwaltskosten nicht nach Schätzung festlegen, sondern er muss jedes Mal entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnen.

Auch bei Kündigungsschutzklagen wird zwischen Gerichts- und Anwaltskosten unterschieden, welche vom Streitwert und dem Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abhängen. Die mit einer Kündigungsschutzklage anfallenden Kosten muss jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst tragen.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

Die Kosten bei einem Kündigungsschutzprozess setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und hängen von der Höhe des Streitwertes ab, welcher fast ausnahmslos aus den letzten drei Brutto-Monatsgehältern des Arbeitnehmers errechnet wird.

Wer zahlt den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

In Kündigungsschutzprozessen tragen die Parteien ihre Prozesskosten selber, ganz gleich, wie es ausgeht. Dieses Prinzip dient dem Schutz des Arbeitnehmers, weil dieser sonst bei einem verlorenen Prozess die gesamten Kosten tragen müsste.

Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben? 

Wir können Ihnen dafür einen Kostenvoranschlag erstellen und nebenbei können Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen, mit welcher Abfindungshöhe Sie rechnen können.


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