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Das Arbeitslosengeld im Arbeitsrecht 

Information für Arbeitnehmer:Innen in Frankfurt

Arbeitslosengeld oder auch Arbeitslosengeld I erhalten Beschäftigte, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, nicht mehr in einer Beschäftigung stehen und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist zu unterscheiden von Arbeitslosengeld II auch Bürgergeld genannt. Hierbei handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitnehmer. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Lohnersatzleistung dagegen beim Arbeitslosengeld II um eine Sozialleistung die sie vom Jobcenter erhalten.

Im Folgenden Informationen rund um das Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 1 Frankfurt, Arbeitslosengeld beantragen Frankfurt, Arbeitslosengeld Höhe berechnen, Arbeitslosengeld Anspruch und Voraussetzungen, Arbeitslosengeld Dauer und Verlängerung, Arbeitslosengeld beantragen, Arbeitslosengeld Sperrzeit, Arbeitslosengeld Nebenverdienst, Arbeitslosengeld Rechner und Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld 1 Frankfurt

  • Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
  • Sie haben sich arbeitslos gemeldet
  • Sie erfüllen die Mitwirkungspflicht.
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren.

Arbeitslosengeld beantragen Frankfurt

Die oder der Arbeitslose hat sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Sie können sich online über den Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden.

Arbeitslosengeld Höhe berechnen

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Davon werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird. 60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten.

Arbeitslosengeld Anspruch und Voraussetzungen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Arbeitslosengeld Dauer und Verlängerung

Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an.



Arbeitslosengeld Sperrzeit

Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe). Die Sperrzeit tritt in der Regel für 3 Monate ein.

Arbeitslosengeld Nebenverdienst

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie nebenbei arbeiten, allerdings nicht mehr als 14 Stunden in der Woche. Sie verlieren sonst ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Neben dem Arbeitslosengeld dürfen Sie bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen.

Arbeitslosengeld Rechner

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Davon werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird. 60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten.

Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld

Bei einem Aufhebungsvertrag ist Vorsicht geboten. Es droht eine Sperrzeit von 12 Wochen. Sie sollten diesen dringend überprüfen lassen, bevor Sie diesen unterzeichnen. Gerne beraten wir Sie zu ihren Fragen rund um das Arbeitsrecht. Sie können aber durch das Verhalten des Arbeitgebers nicht nur verlieren, sondern auch erhebliche Vorteile erlangen, wie eine hohe Abfindung. Wichtig ist dabei die richtige Verhandlungstaktik und das Vermeiden von Fehlern.

Zur Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte können sie eine Mitgliedschaft abschließen mit Terminvereinbarung.

Für die Anmeldung: www.arbeitnehmerhilfe.org/anmeldung

Für die Terminvereinbarung: www.arbeitnehmerhilfe.org/termin

Informieren Sie sich zu unserem Angebot gerne auch auf unserer Internetseite http://www.arbeitnehmerhilfe.de

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zum Arbeitslosengeld haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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