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Die Elternzeit für Arbeitnehmer in Frankfurt

Information für Arbeitnehmer:Innen in Frankfurt

Im Folgenden Informationen rund um Elternzeit beantragen Frankfurt, Elternzeit Dauer und Anspruch, Elternzeit Voraussetzungen, Elternzeit Gehaltsanspruch, Elternzeit Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit und Wiedereinstieg, Elternzeit Vater, Elternzeit wie lange, Elternzeit verlängern und Elternzeit Rechner**.**

Elternzeit beantragen Frankfurt

Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie

  1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
  2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
  3. vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.

Elternzeit Dauer und Anspruch

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Elternzeit Voraussetzungen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.

Elternzeit Gehaltsanspruch

Während einer Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Sie erhalten in dieser Zeit Elterngeld und/oder Arbeiten Teilzeit, dann erhalten Sie ein Teilzeitgehalt basierend auf ihren Stunden.

Elternzeit Teilzeitbeschäftigung

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
  2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
  3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden,
  4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
  5. der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen

vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt.

Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten.



Elternzeit und Wiedereinstieg

Nach der Elternzeit können Sie an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.

Lassen Sie sich schnell und kostenlos von einem unserer im ArbeitnehmerHilfe e.V. ehrenamtlich tätigen Anwälte beraten. Um ihr Problem trotzdem zu klären bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie meldet sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.

Elternzeit Vater

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen, aber nicht früher als acht Wochen vor Antritt der geplanten Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber eingehen.

Elternzeit wie lange

Sie können pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes angemeldet haben gilt ein sogenannter Bindungszeitraum, also wann Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen. Eine Verlängerung geht dann nur, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Elternzeit verlängern

Sie können pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes angemeldet haben, gilt ein sogenannter Bindungszeitraum, also wann Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen. Eine Verlängerung geht dann nur, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Elternzeit Rechner

Sie können pro Kind 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, bzw. nach dem Ende des Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur "Elternzeit" haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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