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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld, manchmal auch Arbeitslosengeld I genannt, kriegen Arbeitnehmer nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Dauer. Von diesem unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 2, geläufiger bekannt unter der Benennung Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, das unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende sowie Arbeitende (“Aufstocker”) gezahlt wird, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es gibt Umstände, während denen der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I ruht, faktisch nicht ausgezahlt wird. In manchen Fällen kann es auch zu einer Verkürzung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld I, abgekürzt ALG 1, ist eine Leistung, welche von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um Arbeitslosen in ihrer finanziell schwierigen Situation zu helfen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise in Deutschland wohnen sowie innerhalb der letzten beiden Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Das Arbeitslosengeld II (ALG 2), bis Ende des Jahres 2022 Hartz IV genannt, heißt seit Januar 2023 Bürgergeld und ist eine ist eine soziale Leistung, welche von den lokalen Jobcentern gezahlt wird und die für arbeitslose Arbeitnehmer vorgesehen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, beispielsweise weil sie nicht gearbeitet haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I inzwischen abgelaufen ist. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird an bedürftige Personen gezahlt, welche infolge ihrer finanziellen Lage keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selber aufzubringen.

Arbeitslosengeld I unterscheidet sich vom Bürgergeld vor allem durch die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um einen rechtlichen Anspruch auf die jeweiligen Leistungen zu haben, und zudem durch die Höhe der Leistungen. Arbeitslosengeld I ist in den meisten Fällen höher als das Bürgergeld und korreliert mit dem durchschnittlichen Entgelt (netto), das der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit gekriegt hat. Das Bürgergeld ist indes eine fixe Leistung, welche sich nach einem Regelsatz richtet. der jährlich angepasst werden kann.

Der augenfällige Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld ist, dass Arbeitslosengeld an Arbeitslose gezahlt wird, die in der Zeit davor gearbeitet und daher Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während das Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erheben können. Arbeitslosengeld ist in der Regel auch höher als das Bürgergeld und wird demgegenüber nur für eine begrenzte Zeit gezahlt, während das Bürgergeld solange bereitgestellt wird, wie Bedarf besteht.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld wird in den meisten Fällen an diejenigen gezahlt, welche arbeitslos sind und nach einem neuen Arbeitsplatz suchen. Die haben genau dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn sie    bereit sind, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und alle zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen arbeitslos sind und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben eine Anwartschaftszeit erfüllt haben, das heißt in der Regel, dass der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren gearbeitet und mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Vorausgesetzt, dass das durchschnittliche Nettoentgelt bekannt ist, kann man die Höhe des Arbeitslosengeldes errechnen, indem man es mit 0,6 multipliziert. Doch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es eine ganze Reihe von Ausnahmen sowie Regelungen gibt, die den maximalen Betrag des Arbeitslosengelds bestimmen. Außerdem kommt es zuweilen vor, dass das Arbeitslosengeld 1 aufgrund von Hinzuverdienst beziehungsweise anderen Einkommen gekürzt wird. Sollte jemand unsicher sein, wie hoch sein Arbeitslosengeld ausfällt, empfehlen wir diesem, sich an die Agentur für Arbeit oder an eine andere dafür zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Zeit, über die einer Arbeitslosengeld I beziehen kann, ist von mehreren Faktoren abhängig, darunter der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und dem zuvor erzielten Einkommen. In der Regel haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Dauer von bis zu 12 Monaten, vorausgesetzt, dass diese vor ihrem Eintritt in die Arbeitslosigkeit gearbeitet haben sowie während dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist sehr angebracht zu beachten, dass die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld I sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Obergrenzen für die Höhe des Arbeitslosengeldes gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I ruht, wenn der Leistungsbezieher eine Tätigkeit aufnimmt oder eine anderweitige Erwerbsquelle hat, welche ihm erlaubt, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht ebenso, wenn eine Person nicht bereit oder in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen, beispielsweise weil sie krank ist oder sich in einer Fortbildungsmaßnahme befindet.

Es ist generell darauf zu achten, dass ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 für eine gewisse Dauer läuft und die Höhe der Lohnersatzleistung von mehreren Variablen abhängt, beispielsweise dem bisherigen Verdienst des Arbeitslosen und der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nicht mehr gegeben ist beziehungsweise, wenn ein Anspruchsteller keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann dieser eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV bezeichnet, haben. Das Bürgergeld ist eine soziale Hilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf Arbeitslosengeld 1 müssen zwar keine Steuern gezahlt werden, weil es laut dem Einkommenssteuergesetz zu den steuerfreien Einnahmen gehört, trotz allem muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, da es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes in Rechnung gestellt werden muss.

Auf Arbeitslosengeld werden keine Steuern erhoben, da es eine Lohnersatzleistung einer Pflichtversicherung ist, welche von der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird und die den Zweck verfolgt, Personen, die nach einer neuen Beschäftigung suchen und sich in materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen. Das Arbeitslosengeld I ist daher quasi steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei der Berechnung von Steuern berücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld I ist im Hinblick auf die gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung im Allgemeinen versicherungspflichtig. Indessen brauchen die Empfänger des Arbeitslosengeldes 1 nicht selbst dafür aufkommen, sondern die Bundesagentur für Arbeit erledigt das selbsttätig.

Im Allgemeinen müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Indes gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand während der Zeit, in welcher er Arbeitslosengeld 1 bezieht, nebenher arbeitet und damit Einkünfte generiert, muss er für diese Einnahmen Beiträge zur Sozialversicherung abführen – was auch gilt, wenn er nebenbei in einem Minijob tätig sein.

Falls jemand während der Zeit, in der er Arbeitslosengeld kriegt, eine selbstständige Tätigkeit startet, muss er für diese Tätigkeit in den meisten Fällen ebenso Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. In so einem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld I entsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Falls das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt mit diesem zu decken, käme unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, in Frage. Damit jemand die Antragsunterlagen für die Aufstockung erhält, muss sich der Bezieher von Arbeitslosengeld 1 im Jobcenter, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise eines anderen Ausweisdokuments, registrieren. Wenn einer Anspruch auf dieses Bürgergeld hat, wird es zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld gezahlt, dabei richtet sich die Höhe der Leistungen nach dessen Familiensituation, dessen Alter und dessen weiteren Einkünften.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zum Arbeitslosengeld haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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