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Die Befristung

Information für Arbeitnehmer:Innen in Frankfurt

Bei einem befristeten Vertrag handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitsvertrages, dieser soll für einen zuvor festgelegten Zeitraum gelten. Nach diesem Ablauf ist das Arbeitsverhältnis automatisch beendet, es sei denn es findet eine Verlängerung des Arbeitsvertrages statt. In bestimmten Branchen ist ein befristeter Arbeitsvertrag mittlerweile üblich. Der Arbeitgeber verspricht sich hier zusätzliche Flexibilität, für den Arbeitnehmer dagegen kann es eine finanzielle Unsicherheit darstellen.

Im Folgenden Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Befristung, wie Befristeter Arbeitsvertrag, Befristung mit und ohne Sachgrund, Befristungsdauer im Arbeitsrecht, Befristung und Kündigungsschutz, Befristungsdauer Frankfurt, Befristungsgesetz Frankfurt, Befristete Jobs Frankfurt, Kündigungsschutz bei Befristung und Vor- und Nachteile Befristung.

Befristeter Arbeitsvertrag/ Befristungsgesetz Frankfurt

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  • die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  • der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  • die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  • die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  • der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  • die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Befristung mit und ohne Sachgrund

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  • die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  • der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  • die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  • die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  • der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  • die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Befristungsdauer im Arbeitsrecht

Man muss zwischen befristeten Arbeitsverträgen unterscheiden mit und ohne Sachgrund.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Befristete Verträge mit Sachgrund können mehrfach hintereinander vereinbart werden. Es gibt keine allgemeine Obergrenze. Die Befristung darf hier nicht rechtsmissbräuchlich sein. Ein Rechtsmissbrauch liegt vor, über 13 Verlängerungen vorliegende bei mehr als zehn Jahren Beschäftigung.



Befristung und Kündigungsschutz/ Kündigungsschutz bei Befristung

Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag haben sie grundsätzlich einen Kündigungsschutz. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie müssen länger als sechs Monate beschäftigt gewesen sein und der Arbeitgeber muss über zehn Mitarbeiter beschäftigen. Da das Arbeitsverhältnis jedoch automatisch mit dem Ende der Befristung endet muss dies auch bei einer etwaigen Klage gegen die Kündigung beachtet werden. Das Arbeitsverhältnis kann nicht über diesen Beendigungstermin hinausgehen. Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenfrei beraten.

Befristungsdauer Frankfurt

Man muss zwischen befristeten Arbeitsverträgen unterscheiden mit und ohne Sachgrund.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Befristete Verträge mit Sachgrund können mehrfach hintereinander vereinbart werden. Es gibt keine allgemeine Obergrenze. Die Befristung darf hier nicht rechtsmissbräuchlich sein. Ein Rechtsmissbrauch liegt vor, über 13 Verlängerungen vorliegende bei mehr als zehn Jahren Beschäftigung.


Befristete Jobs Frankfurt

In gewissen Branchen ist es mittlerweile üblich befristete Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. Dies hat vor allem für den Arbeitgeber Vorteile, weil er kurzfristig auf die Marktlage reagieren kann. Er bindet sich so nicht an seine Arbeitnehmer. Ein befristeter Vertrag muss seitens des Arbeitnehmers gut überlegt werden, da er eine gewisse finanzielle Unsicherheit mit sich bringt.

Vor- und Nachteile Befristung

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nicht immer eine gute Option für einen Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine ständige Unsicherheit für die Zukunft für den Arbeitnehmer. Man sollte als Arbeitnehmer gut abwägen, ob ein befristeter Vertrag die bestmögliche Entscheidung darstellt. Gerade bei einem befristeten Vertrag sollte das Gehalt entsprechend angewendet werden. Grundsätzlich jedoch gilt das dies nicht verallgemeinert dargestellt werden kann. Wir empfehlen eine sorgfältige Abwägung der einzelnen Faktoren.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur Befristung von Arbeitsverträgen haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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