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Befristete Arbeitsverträge

Information für Arbeitnehmer:innen in Frankfurt

Der befristete Arbeitsvertrag ist mittlerweile in verschiedenen Bereichen eine oft gewählte Variante. Bei diesem Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis in der Regel durch Zeitablauf ohne eine Kündigung. Gerade der Arbeitgeber hat hierdurch einen Vorteil, da die Arbeitnehmerzahl an seine Auftragslage anpassen kann. Für den Arbeitnehmer dagegen bedeutet dies eine finanzielle Unsicherheit.

Im Folgenden Informationen rund um die Befristung, wie befristete Arbeitsverträge, Gründe für befristete Arbeitsverträge, befristete Arbeitsverträge Gesetz, befristete Arbeitsverträge kündigen und befristete Arbeitsverträge verlängern

Befristete Arbeitsverträge

Es wird unterschieden zwischen befristeten Verträgen mit und ohne Sachgrund.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  • die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  • der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  • die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  • die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  • der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  • die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

 

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.



Gründe für befristete Arbeitsverträge

Der Grund in einer Befristung kann in einem sachlichen Grund liegen. Oft handelt es sich bei einer Elternzeitvertretung um einen befristeten Vertrag. Einen besonderen Schutz gibt es bei befristeten Verträgen nicht. Diese laufen aus, es sei denn sie werden verlängert.

Wir empfehlen mit dem Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag auszuhandeln. Dies gilt insbesondere bei Frauen mit Kinderwunsch.

Befristete Arbeitsverträge Gesetz

Für befristete Verträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier werden Beispiele genannt, warum ein Arbeitsvertrag befristet werden darf. Dieser endet dann durch Ablauf. Nicht jede Befristung ist wirksam, es lohnt sich den Arbeitsvertrag durch uns prüfen zu lassen.

Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenfrei beraten. Um ihr Problem zu klären, bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie melden sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.

Befristete Arbeitsverträge kündigen

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet in der Regel durch Zeitablauf oder Ende eines Projektes. Möglich ist auch, dass die Parteien eine ordentliche Kündigungsfrist vereinbaren. Hierfür muss die Kündigung dann also sozial gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber braucht dann in der Regel einen Kündigungsgrund.

Vorsicht ist geboten, denn es gilt kein Sonderkündigungsschutz wie bei Schwangeren mit unbefristeten Verträgen. Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, endet das Arbeitsverhältnis trotz Schwangerschaft.


Befristete Arbeitsverträge verlängern

Befristete Verträge müssen grds. verlängert werden, damit das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Auch eine mündliche Zusage reicht nicht für ein verlängertes Arbeitsverhältnis. Ist die Befristung dagegen rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt e.V.

Falls Sie Fragen zur Befristung von Arbeitsverträgen haben und wissen wollen, wie man sich dagegen wehrt oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Problemen benötigen, erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt, immer montags bis freitags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, unter der Nummer 069-400503920.


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